Kostenloser Versand ab 250€
Über 40.000 Artikel verfügbar
Info und Service +49 (0) 4954-9320980

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LabKontor GmbH


Inhaltsverzeichnis
  1.  Geltungsbereich
  2.  Vertragsschluss
  3.  Preise
  4.  Zahlungsbedingungen
  5.  Liefer- und Versandbedingungen
  6.  Rücksendungen
  7.  Eigentumsvorbehalt
  8.  Mängelhaftung, Gewährleistung
  9.  Haftung
  10.  Schlussbestimmungen

      1.  Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche die LabKontor GmbH zu Lieferungen aller Art im Geschäftsverkehr mit Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – nachstehend Kunde genannt – verpflichten. Bei Erstbestellung ist über das Vorliegen einer der vorgenannten Eigenschaften ein geeigneter Nachweis (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) zu erbringen. Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen an.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern die LabKontor GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn die LabKontor GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden, die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Selbst wenn die LabKontor GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, welches Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
  3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des  Kunden jeweils gültigen bzw. in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

     2.  Vertragsschluss

  1. Die im Online-Shop der LabKontor GmbH enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt LabKontor GmbH dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht LabKontor von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt LabKontor dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
  2. Der Kunde kann das verbindliche Vertragsangebot, über das in den Online-Shop integrierte Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählte Ware/ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt hat und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons („Zahlungspflichtig bestellen“) ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot hinsichtlich der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Kunde kann das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch oder per Online-Kontaktformular gegenüber der Labkontor GmbH abgeben. Im Falle einer solchen auf einen Vertragsabschluss abzielenden Kontaktaufnahme via Telefon, Fax oder E-Mail, übersendet die LabKontor GmbH dem Kunden in Textform unter Beifügung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein befristetes Vertragsangebot, welches der Kunde innerhalb der im Angebotsschreiben jeweils genannten Frist in Text- oder Schriftform annehmen kann. Erst durch die Annahmeerklärung des Kunden – innerhalb der Frist – kommt der Vertrag zustande. 
  3. Sofern sich aus der Bestellung und Ziffer 2.2 nichts anderes ergibt, ist die LabKontor GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen durch Übersendung einer Bestätigung anzunehmen. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt an dem Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit Ablauf des vierzehnten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt die LabKontor GmbH das Angebot des Kunden innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
  4. Im Falle der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular der LabKontor GmbH wird der Vertragstext gespeichert und dem Kunden unmittelbar nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt (Bestellbestätigung). Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite der LabKontor GmbH archiviert und kann von dem Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop der LabKontor GmbH angelegt hat.
  5. Die Bestellabwicklung und die Kontaktaufnahme finden per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Kaufabwicklung angegebene 
E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse, die von der LabKontor GmbH versandten E-Mails empfangen werden können. Der Kunde hat bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle zur Vertragsabwicklung versandten Nachrichten zugestellt werden können.
  6. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und  Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der LabKontor GmbH maßgebend. 
  7. Mitarbeiter der LabKontor GmbH sind zu mündlichen Nebenabreden (insbesondere Zusicherungen), die über den schriftlichen  Vertrag hinausgehen, nicht bevollmächtigt. 
  8. Für den Fall, dass sich die LabKontor GmbH auf Wunsch des Kunden mit der Stornierung eines Auftrags einverstanden erklärt, ohne dass ein Liefermangel oder ein Lieferverschulden seitens der LabKontor GmbH vorliegt, ist die LabKontor GmbH berechtigt, dem Kunden alle ihr durch die Stornierung entstehenden Kosten/Schäden (z. B. gegenüber einem Lieferanten) zu belasten inklusive des Ersatzes des der LabKontor GmbH entgangenen Gewinns. Außerdem ist die LabKontor GmbH berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10  % des Warenwertes, mindestens aber 20,00 EUR zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. 

     3.  Preise

  1. Die Preise sind netto und in Euro angegeben und verstehen sich ab Erfüllungsort, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Kosten für Verpackung und Fracht, Mehr- oder Sonderleistungen gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Preise sind verbindlich. Die LabKontor GmbH ist allerding berechtigt, ungeachtet der im Angebot oder der Bestellbestätigung ausgewiesenen Preise, diese entsprechend anzupassen, sofern bis zum Zeitpunkt der Lieferung produktionsbedingte Preiserhöhungen von mehr als 5 % eingetreten sind. 
    Soweit aber den vereinbarten Preisen die Listenpreise der LabKontor GmbH zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise, jeweils zuzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabattes und gültigen Versandkosten.
  3. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, welche die LabKontor GmbH nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z. B. Überweisungsgebühren, Wechselgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben/Steuern (Zölle). 
    Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
  4. Die LabKontor GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn sie Teilleistungen erbracht hat oder der Kunde die Leistung der LabKontor GmbH verzögert hat.
  5. Die Rechnung kann gemäß § 14 Abs. 1 UstG (Abschn. 14.4 Abs. 1 Satz 3 UstAE) und Art. 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBI. I S. 2131) elektronisch erstellt und übermittelt werden. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand und Rechnungsempfang zu und wird der LabKontor GmbH eine aktuelle E-Mail-Adresse benennen, an welche die elektronischen Rechnungen versandt werden können. Mit dem Versand an die verwendete/mitgeteilte E-Mail-Adresse gilt eine elektronische Rechnung als zugestellt, sofern die LabKontor GmbH keine Nachricht über eine nicht erfolgte Zustellung erhält. Eine Änderung der E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand teilt der Kunde der LabKontor GmbH rechtzeitig mit.

     4.  Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Lieferungen und Leistungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Danach ist die Rechnung ohne Abzug fällig. Mit Ablauf von 30 Tagen nach Zustellung der Rechnung oder Erhalt der Leistung kommt der Kunde gemäß § 286 Abs. 3 BGB in Verzug. Gerät der Kunde in Verzug, ist der Rechnungsbetrag während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Die LabKontor GmbH behält sich in diesem Fall die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ausdrücklich vor.
  2. Die Zahlung per Scheck oder Akzept ist ausgeschlossen. Die LabKontor GmbH ist, insbesondere bei Neukunden, aber auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Ein entsprechender Vorbehalt wird seitens der LabKontor GmbH spätestens mit der Auftragsbestätigung erklärt. Im Falle der Zahlungsart Vorkasse teilt die LabKontor GmbH dem Kunden ihre Bankverbindung in der Auftragsbestätigung mit. Der Rechnungsbetrag ist sodann binnen 8 Tagen auf das genannte Konto zu überweisen.
  3. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und die Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
  4. Die LabKontor GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen oder zu erbringen, sofern nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die dieselben Lieferbedingungen gelten, gefährdet wird.
  5. Die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Online-Shop näher erläutert.
  6. Der Kunde kann die Zahlung, wenn nicht die Zahlungsart Vorkasse gewählt wurde (siehe Ziff. 4.2), per Bankeinzug (SEPA-Lastschrift)oder per Rechnung abwickeln. Die LabKontor GmbH behält sich die Implementierung weiterer Zahlungsmöglichkeiten vor.
  7. Bei Zahlung per Lastschrift hat der Kunde für eine entsprechende Kontodeckung Sorge zu tragen. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

     5.  Liefer- und Versandbedingungen

  1. Die Lieferverpflichtungen der LabKontor GmbH stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferungen, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von der LabKontor GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.
  2. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für Bestellungen wird eine Versandkostenpauschale in Höhe von 18,00 Euro berechnet, sofern der Bestellwert unter 250,00 Euro liegt. Bei einem Bestellwert über 150,00 Euro fallen keine weiteren Kosten für den Versand an.
  3. Für den Fall, dass eine Lieferfrist von der LabKontor GmbH nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird, gilt diese nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeit, die zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages und der Beibringung etwaig erforderlicher Unterlagen vergeht sowie um Zeiträume, in denen sich der Kunde mit der Erfüllung sonstiger Vertragspflichten (z. B. Anzahlung) in Verzug befindet.
  4. Die LabKontor GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.
  5. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, welche die LabKontor GmbH nicht zu vertreten hat (namentlich Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit diese Hindernisse für die vorgesehene Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände bei Lieferanten oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die LabKontor GmbH dem Kunden zeitnah mit. Dabei kann der Kunde von der LabKontor GmbH eine Erklärung verlangen, ob diese vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern will. Sofern eine solche Erklärung durch die LabKontor GmbH nicht unverzüglich erfolgt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  6. Die LabKontor GmbH haftet im Hinblick rechtzeitiger Lieferungen nur für eigenes Verschulden sowie das ihrer Erfüllungsgehilfen. Für Lieferverzögerungen ihrer Vorlieferanten hat die LabKontor GmbH nicht einzustehen. Die LabKontor GmbH verpflichtet sich in dieser Hinsicht, eventuelle Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Kunden abzutreten.
  7. Erfüllungsort ist der Sitz der LabKontor GmbH. Das Versenden und Versichern der Ware erfolgt auf Wunsch und Kosten des Kunden ab dem Erfüllungsort. Die Auswahl von Versandweg und -mitteln liegt im Ermessen der LabKontor GmbH. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der LabKontor GmbH. Durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.
  8. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teil- und Frankolieferungen.
  9. Eine Selbstabholung der Ware durch den Kunden ist ausgeschlossen.

    Wird der Versand oder eine vereinbarte Abholung auf Veranlassung des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit der Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.

    6.  Rücksendungen

  1. Für geschlossene originalverpackte, nicht verwendete Waren, die wiederkehrend nachgefragt werden, besteht die grundsätzliche Möglichkeit, dass die LabKontor GmbH diese auf gesonderte Anfrage des Kunden innerhalb von 14 Tagen gegen Gutschrift zurücknimmt. Das Angebot der Rücksendung steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Annahme der entsprechenden Anfrage durch die LabKontor GmbH. 
    Dabei muss die Ware sicher verpackt und frei an die LabKontor GmbH zurückgeschickt werden sowie die entsprechende Rechnungs- und/oder Lieferscheinkopie beigefügt sein. Davon ausgenommen, sind Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen, Chemikalien, Waren, die keine gängigen Artikel sind oder einer speziellen Lagerung unterworfen sind (z. B. niedriger als Zimmertemperatur), sowie waren mit Verfallsdatum. Weitere Ausnahmen von der freiwillig eingeräumten Rücksendemöglichkeit sind möglich. Bei solchen Ausnahmeprodukten wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass eine Rücksendung nicht möglich ist. Für Rücksendungen, die sich nicht in der Originalverpackung befinden, Nutzungszeichen oder Defekte aufweisen oder nicht innerhalb der Rückgabefrist von 14 Tagen an die LabKontor GmbH retourniert wurden, werden Bearbeitungskosten in Höhe von 10 % des Warenwertes erhoben. 
  2. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Unfrei übersandte Waren werden nicht angenommen.
  3. Chemikalien dürfen nur im Falle einer berechtigten Beanstandung und in Original-Verpackung mit unversehrtem Originalverschluss nach Absprache zurückgegeben werden. Bei nicht original verschlossener Rückgabe behält sich die LabKontor GmbH die Berechnung von Prüf- und Bearbeitungsgebühren vor. 

   7.  Eigentumsvorbehalt

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen, im Eigentum der LabKontor GmbH.
  2. Die Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an die LabKontor GmbH abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.
  3. Der Kunde ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf (7.2) auf die LabKontor GmbH übergeht.
  4. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz Abtretung berechtigt. Die Einziehungsbefugnis der LabKontor GmbH bleibt von der Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. Die LabKontor GmbH wird die Forderung nicht einziehen, sofern der Käufer seiner Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachkommt.
  5. Eine Sicherheitsübereignung oder Verpfändung der Ware ist dem Käufer nicht gestattet. 
  6. Vor Zugriff Dritter hat der Kunde die LabKontor GmbH unverzüglich zu informieren.
  7. Im Falle von vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises – ist die LabKontor GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Sofern die LabKontor GmbH von ihrem Recht auf Herausgabe Gebrauch macht, so ist darin nur dann ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, wenn die LabKontor GmbH dies ausdrücklich und in schriftlicher Form gegenüber dem Kunden erklärt.

   8.  Mängelhaftung, Gewährleistung

  1. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn der LabKontor GmbH nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge der LabKontor GmbH nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; Mitteilungen über einen Mangel müssen diesen dabei ausführlich und präzise beschreiben; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen der LabKontor GmbH ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an die LabKontor GmbH zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die LabKontor GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
  2. Im Mangelfall ist die LabKontor GmbH nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt, Die LabKontor GmbH trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen.
  3. Die LabKontor GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist berechtigt, einen im Verhältnis zum festgestellten Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, der LabKontor GmbH die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Verfügung zu stellen und – soweit erforderlich – die bemängelte Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Sofern sich ein Mangelbeseitigungsverlangen im Nachhinein als unberechtigt herausstellen sollte, so hat der Kunde die der LabKontor GmbH hieraus entstandenen Kosten zu ersetzen.
  5. Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit die Abnahme erforderlich ist, ein Jahr ab Abnahme. Für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der LabKontor GmbH oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
  6. Die Pflicht zur Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde – ohne vorherige schriftliche Zustimmung der LabKontor GmbH – den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und damit die Mängelbeseitigung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Der Kunde hat die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 
  7. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Abschnitt 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
  8. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

     9.  Haftung

  1. Die Haftung des Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Nr. 9 eingeschränkt.
  2. Die LabKontor GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
  3. Soweit die LabKontor GmbH gem. Nr. 9.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die LabKontor GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
  4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der LabKontor GmbH für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 3 Millionen EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
  5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der LabKontor GmbH.
  6. Soweit die LabKontor GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  7.  Die Einschränkungen dieser Nr. 9 gelten nicht für die Haftung der LabKontor GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

   10.  Schlussbestimmungen

  1. Hat der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der LabKontor GmbH und dem Kunden nach Wahl § der LabKontor GmbH Leer oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die LabKontor GmbH ist in diesen Fällen jedoch Leer ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  2. Die Beziehungen zwischen der LabKontor GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
  3. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.